Header

Deutschland darf Kleinbetriebe von Bilanzierung befreien

Die EU-Staaten dürfen kleine Unternehmen künftig von der Pflicht befreien, einen Jahresabschluss zu erstellen. Das hat das Europaparlament beschlossen. Nun müssen die einzelnen EU-Staaten noch ihre Position festlegen und diese mit den Europa-Abgeordneten abstimmen. Die deutsche Regierung hat bereits angekündigt, die Option nutzen zu wollen.  Die Voraussetzung, um von der Bilanzierung befreit zu werden: Das Unternehmen darf eine Bilanzsumme von höchstens 500.000 Euro aufweisen, nicht mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigen und einen maximalen Netto-Umsatz von einer Million Euro jährlich haben.  In Deutschland müssen Kleinstbetriebe jedoch weiter Buch über ihre Geschäfte führen – und eine Einnahme-Überschuss-Rechnung erstellen, damit die Steuer ermittelt werden kann. Deutschlandweit sind ungefähr 70 Prozent aller Betriebe von der Neuregelung betroffen.  Nach einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung gibt derzeit ein Unternehmen rund 1.600 Euro im Jahr aus, um die umfassenden EU-Rechnungslegungsvorgaben zu erfüllen. Gegner der Neuregelung befürchten, dass die Jahresabschlüsse mit der Neuregelung innerhalb der EU nicht mehr miteinander vergleichbar sind. Das verzerre den Wettbewerb. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag setzt dem entgegen, dass Kleinstunternehmen meist lokal tätig sind.

Starternetz | 17.03.2010 | drucken | Ganzer Artikel hier

 zurück zum Newsletter
nächster Artikel